Neues Denkmalschutzgesetz: Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren
Der Schutz von Denkmälern soll in Bayern künftig einfacher und unbürokratischer werden. Das ist Ziel eines Gesetzentwurfs der Staatsregierung, in dem zahlreiche Anregungen der CSU-Landtagsfraktion aufgegriffen wurden. Viele Erlaubnisverfahren sollen vollständig entfallen, vor allem für unwesentliche oder temporäre Veränderungen. So ist es künftig erlaubnisfrei, wenn zum Beispiel Wasser- und Stromleitungen verlegt oder Anstriche erneuert werden und sich am bisherigen Bestand orientieren.
Der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek betont: „Die Novelle des Denkmalschutzgesetzes ist ein gutes Beispiel, dass Bayern mit dem Bürokratieabbau Ernst macht. Damit erleichtern wir nicht nur das Leben der Denkmaleigentümer, das neue Gesetz verbessert auch die Effizienz und Akzeptanz des Denkmalschutzes und spart jede Menge Verwaltungsaufwand. Der bewährte Schutz unserer Denkmäler bleibt dabei erhalten – mit Vernunft und Augenmaß.“
Robert Brannekämper, Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft und Kunst, betont: „Wir vertrauen den Menschen, die mit Herz und Verstand für ihre Baudenkmäler sorgen. Lange, endlose Verfahren und Papierkrieg zerstören die Motivation der Denkmaleigentümer. Daher können Eigentümer künftig für regelmäßige Renovierungen ein ‚Denkmalpflegewerk‘ vereinbaren, das sie dann eigenverantwortlich und ohne weitere Genehmigungen umsetzen. Das ist ein echter Kulturwandel – vom hoheitlichen Verwaltungsakt zur partnerschaftlichen und vertrauensvollen Denkmalpflege.“
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